Die neue Arbeitsordnung aus Arbeitgebersicht 



1.Krankheitsfall                           Witze von richterdetlef.de
Krankheit ist keine Entschuldigung. Auch ein Attest Ihres Arztes ist kein Beweis, denn wenn Sie in der Lage waren den Arzt aufzusuchen, hätten Sie auch zur Arbeit kommen können. 

2.Todesfall in der Familie
Wird nicht entschuldigt. Für den Verblichenen können Sie nichts mehr tun und jemand anderes kann genausogut die notwendigen Maßnahmen treffen. Wenn Sie die Beerdigung auf den späten Nachmittag ansetzen, geben wir Ihnen gerne eine halbe Stunde früher frei, vorausgesetzt Sie sind mit der Arbeit fertig. 

3.Eigener Todesfall
Hier dürfen Sie mit unserem Verständnis rechnen. Wenn:
· Sie uns zwei Wochen vorher über Ihr Ableben informieren, damit wir rechtzeitig eine neue Kraft einstellen können 
· Sie uns spätesten bis 8.00 Uhr morgens anrufen, damit wir Ihnen ab diesem Tag keinen Lohn mehr berechnen 
· Ihre und die Unterschrift des behandelnden Arztes vorliegen, daß Sie verstorben sind. 
Andernfalls wird dieser Tag von Ihrem Jahresurlaub abgezogen. 

4.Operationen
Chirurgische Eingriffe an unseren Mitarbeitern sind untersagt. Wir haben Sie so eingestellt wie Sie sind.Die Entfernung oder Veränderung eines Teils von Ihnen verstößt gegen den Arbeitsvertrag. 

5.Silberhochzeit bzw. Goldene Hochzeit
Für derartige Anlässe kann keine Freistellung gewährt werden.Wenn Sie 25 oder gar 50 Jahre mit dem gleichen Menschen verheiratet sind, seien Sie froh, wenn Sie zur Arbeit gehen dürfen. 

6.Geburtstage
Das Sie geboren wurden ist sicher nicht Ihr Verdienst. Darum sehen wir keine Veranlassung Ihnen eine Freistellung zu gewähren. 

7.Geburt eines Kindes
Für derartige Fehltritte unserer Angestellten haftet die Firma nicht und es ist auch keine Arbeitsbefreiung vorgesehen. Sie hatten Ihren Spaß an der Sache.

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Büro - Ordnung



1.Der Chef hat immer Recht.

2.Hat der Chef Unrecht siehe Ordnungspunkt 1.

3.Den Anordnungen der Putzfrau ist unbedingt und unaufgefordert Folge zu leisten.

4.Wer krank ist arbeitet im Keller.

5.Lohntüten sind grundsätzlich auf Knien zu empfangen.

6.Schon der Gedanke an eine Gehaltserhöhung schadet der Firma und dem Chef. Schon beim einmaligen Auftreten werden solche Gedanken mit einer Gehaltskürzung von 10% geahndet.

7.Urlaubsansprüche bestehen frühestens ab dem 65. Lebensjahr.

8.Toilettenbesuche sind in die Mittagspause zu legen. (In besonderen Fällen entscheidet der Chef)

9.Der Flirt während der Arbeitszeit (Sex im Büro) ist ausschließlich der Geschäftsleitung vorbehalten.

10.Überstunden, Sonntagsdienst und Nachtarbeit werden wie folgt vergütet:
Junge hübsche Frauen erhalten einmal im Monat ein romantisches Wochenende mit der Geschäftsleitung
Alle anderen haben das Recht auf ein Dankeschön und einen Händedruck vom Chef.

11.Das Lesen von unzüchtigen Schriften (wie Gewerkschaftszeitungen) wird mit einer Gehaltskürzung von 50% geahndet.

12.Der Lehrling ist als Sklave zu behandeln. Er hat keine Rechte und muß Mißbrauch in jeglicher Hinsicht hinnehmen.

13.Verbrauchte Lehrlinge sind beim örtlichen Arbeitsamt zu entsorgen.              Witze von richterdetlef.de

14.Das Gebrüll des Chefs gehört zum guten Betriebsklima.

                                                         

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